BAB - Berufsausbildungsbeihilfe

 

Ausbildung – BAB (Berufsausbildungsbeihilfe):

Du hast Dich dazu entschieden nach der Schule eine Ausbildung zu machen, aber welche? Die duale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder doch die schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule? Elementare Fragen mit denen Du Dich jetzt beschäftigen musst. Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Berufsausbildung kein garantierter, aber relativ guter Schutz vor Arbeitslosigkeit. Zudem kannst Du schon in deiner Ausbildungszeit Dein eignes Geld verdienen!

Allgemeine Informationen rund ums BAB findest Du unter Informationen rund ums BAB

Wenn Du Dich schon entschieden hast und Fragen zu der finanziellen Stütze wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast, dann solltest Du jetzt die wichtigsten Eckdaten für das BAB kennen lernen.

 

Wer bekommt BAB?

In der Regel erhalten Auszubildende, die eine duale Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung durchlaufen.

Wenn Du Dein 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hast kannst Du die BAB nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Eins davon wär, wenn Deine Ausbildungsstätte sehr weit weg ist. D.h., dass dein Anfahrtsweg (hin und rück) jeweils eine Stunde dauert und Du aus diesem Grund nicht mehr bei Deinen Eltern lebst. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Diese sind z.B. dass Du verheiratet bist oder warst und mit Deinem Kind zusammenlebst oder aus unzumutbaren Gründen nicht mehr bei Deinen Eltern leben kannst. Letzteres muss jedoch vom Jugendamt oder einem Dir Zuständigen bestätigt werden.

 

Wo kann ich es beantragen?

Informationen und Anträge zur BAB erhältst du bei den örtlichen Arbeitsagenturen.

 

Wieviel BAB kann ich erhalten?

Das ist schwer zu beantworten. Folge diesem Link und errechne es Dir BAB-Rechner